Betrug, § 263 StGB

Schema: Betrug, § 263 StGB im Überblick:
  1. Objektiver Tatbestand
    1. Täuschungshandlung
    2. Hervorrufen eines Irrtums
    3. Vermögensverfügung
    4. Vermögensschaden
  2. Subjektiver Tatbestand
    1. Vorsatz
    2. Bereicherungsabsicht
    3. Objektive Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung
    4. Vorsatz bzgl. der objektiven Rechtswidrigkeit
    5. Stoffgleichheit
  3. Rechtswidrigkeit
  4. Schuld
  5. Qualifikation (besonders schwerer Fall, § 263 Abs. 3 StGB)
  6. Strafantrag, § 263 Abs. 4 i.V.m. §§ 247, 248a StGB

Schema: Betrug, § 263 StGB im Detail:
  1. Objektiver Tatbestand
    1. Täuschungshandlung
      • „Täuschung über Tatsachen“ (vs. Werturteile / zukünftige Ereignisse)
        • Innere und äußere Tatsachen (Zahlungswilligkeit / Zahlungsfähigkeit)
      • Ausdrücklich
      • Konkludente Täuschung
      • Täuschung durch Unterlassen
    2. Hervorrufen eines Irrtums
      • Nur bei natürlichen Personen möglich
    3. Vermögensverfügung
      • Handeln, Dulden, Unterlassen
      • Vermögensbegriff
        • Ökonomischer Vermögensbegriff vs. Juristisch-ökonomischer Vermögensbegriff
        • Eingehungsbetrug
        • „Erfüllung“ der Vereinbarung
        • Übereignung des vereinbarten Geldbetrags
        • Rechtswidrig erlangter Besitz
    4. Vermögensschaden
  2. Subjektiver Tatbestand
    1. Vorsatz
    2. Bereicherungsabsicht
    3. Objektive Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung
    4. Vorsatz bzgl. der objektiven Rechtswidrigkeit
    5. Stoffgleichheit
  3. Rechtswidrigkeit
  4. Schuld
  5. Qualifikation (besonders schwerer Fall, § 263 Abs. 3 StGB)
  6. Strafantrag, § 263 Abs. 4 i.V.m. §§ 247, 248a StGB
Van
Van

Van hat Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum studiert. Heute ist er als Rechtsanwalt tätig und Inhaber der Kanzlei Hoang - Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt Arbeitsrecht.

Neben der Juristerei interessiert er sich für Fotografie, Sport und Web 2.0. Außerdem mag er Katzen.