Systematik der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Unechte GoA
Kein Fremdgeschäftsführungswille, sondern Eigengeschäftsführungswille!
- Irrtümliche GoA: Geschäftsführer hält das Geschäft für ein eigenes: es fehlt das Fremdgeschäftsführungsbewusstsein
- Unerlaubte (oder angemaßte) GoA: Geschäftsführer weiß, dass es sich um ein fremdes Geschäft handelt, will es aber als sein eigenes für sich führen: es fehlt der finale Fremdgeschäftsführungswille
* Für vertiefende und detaillierte Erläuterungen empfehlenswert – Wandt, Gesetzliche Schuldverhältnisse – Deliktsrecht, Schadensrecht, Bereicherungsrecht, GoA, 6. Auflage, 2014, §2, Rn. 6.