Schema: Rückforderung der Gegenleistung, §§ 346 I, 326 IV BGB
Synallagmatischer (Gegenseitiger) Vertrag Bewirken der Gegenleistung Gegenleistung ist nach § 326 IV BGB nicht geschuldet…
Synallagmatischer (Gegenseitiger) Vertrag Bewirken der Gegenleistung Gegenleistung ist nach § 326 IV BGB nicht geschuldet…