
Schema: Aufrechnung, §§ 387 ff. BGB
Voraussetzung der Aufrechnung Aufrechnungslage, § 387 BGB Gegenseitigkeit (der Forderungen) Gleichartigkeit Erfüllbarkeit der Hauptforderung Durchsetzbarkeit…

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Die Leistungskondiktion oder auch condictio indebiti (Latein) genannt, ist der erste Fall des § 812 BGB. Das…

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