Schema: Erfüllung, § 362 ff. BGB
Empfänger Bewirken der geschuldeten Leistung Leistender Rechtsfolge
Empfänger Bewirken der geschuldeten Leistung Leistender Rechtsfolge
Die Teilnahme am Mord findet besondere Aufmerksamkeit, wenn der Teilnehmer ein anderes oder keines der…