![EBV Eigentuemer Besitzer Verhaeltnis Juraeinmaleins](http://www.juraeinmaleins.de/wp-content/uploads/2018/11/EBV-Eigentuemer-Besitzer-Verhaeltnis-Juraeinmaleins-1.jpg)
Anspruch des gutgläubigen unverklagten Besitzers auf Ersatz nützlicher Verwendungen, § 996 BGB
B.§ 996 BGB (nützliche Verwendungen; vgl. notwendige Verwendungen) Der Anspruch auf Ersatz der nützlichen Verwendungen…
B.§ 996 BGB (nützliche Verwendungen; vgl. notwendige Verwendungen) Der Anspruch auf Ersatz der nützlichen Verwendungen…