Anspruch des gutgläubigen unverklagten Besitzers auf Ersatz nützlicher Verwendungen, § 996 BGB
B.§ 996 BGB (nützliche Verwendungen; vgl. notwendige Verwendungen) Der Anspruch auf Ersatz der nützlichen Verwendungen…
B.§ 996 BGB (nützliche Verwendungen; vgl. notwendige Verwendungen) Der Anspruch auf Ersatz der nützlichen Verwendungen…