
Schema: Verrichtungsgehilfe, § 831 BGB
Geschäftsherr Verrichtungsgehilfe Unerlaubte Handlung des Verrichtungsgehilfen In Ausführung der Verrichtung Keine Exkulpation Rechtsfolge

Geschäftsherr Verrichtungsgehilfe Unerlaubte Handlung des Verrichtungsgehilfen In Ausführung der Verrichtung Keine Exkulpation Rechtsfolge