Schema: Aufrechnung, §§ 387 ff. BGB
Voraussetzung der Aufrechnung Aufrechnungslage, § 387 BGB Gegenseitigkeit (der Forderungen) Gleichartigkeit Erfüllbarkeit der Hauptforderung Durchsetzbarkeit…
Voraussetzung der Aufrechnung Aufrechnungslage, § 387 BGB Gegenseitigkeit (der Forderungen) Gleichartigkeit Erfüllbarkeit der Hauptforderung Durchsetzbarkeit…
Vorliegen einer Gesamtschuld gem. § 421 BGB Kraft Gesetz Haftungsprivilegierung eines Schuldners, z.B. §§ 690,…
Empfänger Bewirken der geschuldeten Leistung Leistender Rechtsfolge
Streckenwärter S ist zuständig für eine Weiche im Schienenverkehr. Diese ist 1,5km von ihm entfernt.…
Vorliegen einer AGB § 305 I BGB Vertragsbedingung Vorformulierung Für eine Vielzahl von Fällen Stellen…
Paragraph § 275 BGB regelt verschiedene Arten von Unmöglichkeit. Was Unmöglichkeit im juristischen Sinne ist,…