
Schema: Verrichtungsgehilfe, § 831 BGB
Geschäftsherr Verrichtungsgehilfe Unerlaubte Handlung des Verrichtungsgehilfen In Ausführung der Verrichtung Keine Exkulpation Rechtsfolge

Geschäftsherr Verrichtungsgehilfe Unerlaubte Handlung des Verrichtungsgehilfen In Ausführung der Verrichtung Keine Exkulpation Rechtsfolge

Schuldverhältnis Handelnde Person ist Erfüllungsgehilfe bzw. gesetzlicher Vertreter Handeln in Erfüllung einer Verbindlichkeit Verschulden des…