Dreistufentest (Schranken-Schranke)
Die einzelnen Stufen des Dreistufentests1: Schranken dürfen im…
Die einzelnen Stufen des Dreistufentests1: Schranken dürfen im…
I. § 53 Abs. 1 UrhG Eine etwas…
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter…
Für die Rückabwicklung im Bereicherungsrecht im synallagmatischem Schuldverhältnis…
Im Beitrag "Einrede der Entreicherung, § 818 Abs. 3 BGB" erörtern wir die Haftungsprivilegierung des Bereicherungsschuldners. Demnach schuldet er im Grundsatz nur noch das, was von der (ungerechten) Bereicherung vorhanden ist. Diese Privilegierung ist in den Fällen der Haftungsverschärfung ausgeschlossen. Folgende Tatbestände der Haftungsverschärfung im Bereicherungsrecht kommen in Betracht:
Der Wegfall der Bereicherung ist eine Privilegierung des…
Herausgabe des Erlangten – vgl. §§ 812 Abs.…
Nach dem Wortlaut und der systematischen Stellung von…
B klaut von A dessen Auto. B fährt…
A. §§ 994 Abs. 2, 677 ff. BGB…
B klaut von A dessen Auto. B verkauft…
B klaut von A dessen Auto. B verkauft…
B klaut von A dessen Auto. B verkauft…
B klaut von A dessen Auto. B verkauft…
B klaut von A dessen Auto. B verkauft…